Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem
Vertragspartner bekannt gegebenen AGB.
Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im
Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des
Vertragspartners unwidersprochen bleiben.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von
unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der
Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass
jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart
werden.
2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer
schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen.
2.1. Angebot im E-Business
Wir sind zu den Angaben gem. der §§ 9, 10 ECG nicht verpflichtet.
2.2. Angebote im Fernabsatz / Die Belehrung über das Rücktrittsrecht
2.2.1. Im Falle der online-Bestellung von Waren
Besteller, die Verbraucher des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist
von 7 Werktagen ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware von einem im Fernabsatz
geschlossenen Vertrag (oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung)
zurücktreten.
Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen
abgesendet wird, Samstage zählen nicht als Werktage.
Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des
Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Waren
statt. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.
Die Ware sollte in ungenütztem und als neu wieder-verkaufsfähigem Zustand und in der
Originalverpackung zurückgeschickt werden. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren
beeinträchtigt sind oder deren Verpackung beschädigt ist, wird von uns ein angemessenes
Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware
Zubehör oder Teile fehlen.
Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Sollte die Ware unfrei
zurückgesendet werden, sind wir berechtigt, einen entsprechenden Betrag einzubehalten
bzw. in Rechnung zu stellen.
Für Audio- oder Videoaufzeichnungen wie CDs, DVDs, Videos, etc. sowie für
Computersoftware besteht ein Rücktrittsrecht nur dann, wenn die Waren nicht entsiegelt
worden sind.
3. Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung
Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge,
Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung,
insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und
Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer
ausdrücklichen Zustimmung.
Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden
und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag
nicht zustande kommt.
Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der
Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
4. Preis (Kaufpreis, Werklohn)
Wir sind berechtigt, die von uns zu erbringende Werkleistung mangels anderer
Vereinbarung nach dem tatsächlichen Anfall und dem uns daraus entstandenen Aufwand in
Rechnung zu stellen. Diese Rechnungen sind nach Vereinbarung ab Rechnungseingang zu
bezahlen.
Wird gegen unsere Rechnung binnen 2 Wochen kein begründeter Einspruch schriftlich
erhoben, gilt sie jedenfalls als genehmigt.
Wird sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die
Leistungen in Teilen erbracht werden.
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist,
exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche
Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.
4.1. Wertsicherungsklausel
Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen vereinbart.
Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom österreichischen
statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2 oder einer an
seine Stelle tretende Index.
Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses
errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis
ausschließlich 1 % bleiben unberücksichtigt und werden erst bei Überschreiten dieses
Spielraumes in vollem Ausmaß in Rechnung gestellt. Dieser Spielraum ist bei jedem
Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb
des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für
Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums
zu bilden hat. Die sich so ergebenden Beträge sind auf eine Dezimalstelle kaufmännisch zu
runden.
Sofern es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt, werden jedenfalls während der ersten
zwei Monate ab Vertragsabschluss keine Preisveränderungen – es sei denn, diese wurden
im Einzelnen ausdrücklich ausgehandelt – in Rechnung gestellt.1
5. Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Teilzahlung, Skonto)
Der Käufer/Werkbesteller verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises/Werklohns bei Abholung, bzw. nach vorhergehender Vereinbarung in bar oder mittels Überweisung.
Alternative:
Mangels gegenteiliger schriftlicher Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um
Zug gegen Übergabe der Ware/Erbringung der Leistung zu bezahlen. Ein Skontoabzug
wird nur im Rahmen und aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung anerkannt.
Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am
Fälligkeitstag ein-gelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde.
Wenn der Käufer/Werkbesteller auch nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der für einen
Skontoabzug vereinbarten Zahlungsfrist erbringt, verliert er seinen Skontoanspruch nicht
nur hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern auch hinsichtlich aller bereits geleisteten oder
erst später zu erbringenden Zahlungen.
6. Verzugszinsen
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers/Werkbestellers sind wir
berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich zu
verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht
beeinträchtigt.
7. Transport - Gefahrtragung
Unsere Verkaufspreise beinhalten nicht die Kosten für Zustellung, Montage oder
Aufstellung. Diese Leistungen werden aber von uns auf Wunsch gegen gesonderte
Bezahlung erbracht.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und
Spesen unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese
rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen
Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung
zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns
abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu
verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen
des Schuldners primär jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch
einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.
Im Falle des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges stimmt der Käufer schon jetzt zu, dass
wir die Ware auf seine Kosten jederzeit abholen können.
Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt
geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des
Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt
vom Vertrag ausdrücklich.
9. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung ist Marktgemeinde A-2811 Wiesmath, Niederösterreich.
1O. Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug
Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer/Werkbesteller jedenfalls zu
akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
1O.1. Annahmeverzug
Befindet sich unser Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, entweder die
Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr pro angefangenem
Kalendertag in Rechnung stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen oder
nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
anderweitig zu verwerten.
11. Stornogebühren/Reuegeld
Der Käufer hat das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr (eines Reuegeldes) von 10 %
des Kaufpreises/Werklohnes ohne Angabe von Gründen (§ 909 ABGB) vom Vertrag
zurückzutreten.
12. Einseitige Leistungsänderungen
Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- bzw.
Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene Lieferfrist oder kurzfristige
Zahlungsfristüberschreitungen unsererseits gelten als vorweg genehmigt.
Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen,
können unsererseits vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für derartige
Lieferfristüberschreitungen. Wir werden dann, wenn die tatsächliche Fristüberschreitung
abschätzbar ist, spätestens jedoch eine Woche vor dem ursprünglich vereinbarten
Liefertermin, bekannt geben, wie lange mit einer Verzögerung zu rechnen ist.
13. Gewährleistung
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung
zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch
Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits
vorhanden war.
Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel
sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Tagen nach Ablieferung unter
Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge
nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung
von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf
Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 6 Monate, für unbewegliche
Sachen 2 Jahre ab Lieferung/Leistung.
13.1. Regressanspruch gem. § 933b ABGB
Der Regressanspruch gem. § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
14. Schadenersatz
Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten grobe
Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
15. Produkthaftung
Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel
„Produkthaftung“ aus PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der
Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest
grob fahrlässig verschuldet worden ist.
16. Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch
immer, ist ausgeschlossen.
17. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern
lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
18. Formvorschriften
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw.
bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der
sicheren elektronischen Signatur.
An uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. - ausgenommen Mängelanzeigen - bedürfen
zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der
sicheren elektronischen Signatur.
19. Rechtswahl
Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden.
Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Ist der
Vertragspartner Verbraucher und liegen die Voraussetzungen des Art 5 Abs 2 des
europäischen Schuldvertragsübereinkommens (EVÜ) nicht, aber ein Fall des Art 5 Abs 4 in
Verbindung mit Abs 5 EVÜ vor, so führt die Rechtswahl nicht dazu, dass dem Verbraucher
der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.1
20. Gerichtsstandvereinbarung
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz
unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das
Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen
Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag
erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher
seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für
Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich
haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
21. Schiedsgerichtsvereinbarung - Schiedsgerichtsbarkeit
21.1. Inländische Schiedsgerichtsbarkeit5
Alle aus dem vorliegenden Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten werden vom ständigen
Schiedsgericht der Wirtschaftskammer in A-2700 Wr. Neustadt nach der für dasselbe geltenden
Schiedsgerichtsordnung von einem Einzelschiedsrichter/Schiedsrichtersenat (nicht
Zutreffendes streichen) endgültig entschieden.
21.2. Internationale Schiedsgerichtsbarkeit in der WKÖ 6
Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder sich auf dessen Verletzung,
Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung
des internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener
Regeln) von einem oder mehreren gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern
endgültig entschieden.
22.1. Kostenvoranschlag
Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine
Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung
Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird der Auftragnehmer den
Auftraggeber davon unverzüglich verständigen.
Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 % ist eine gesonderte
Verständigung nicht erforderlich und können diese Mehrkosten ohne weiteres in Rechnung
gestellt werden.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge
zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird
gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.
22.2. Elektronische Rechnungslegung
Unser Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt
und übermittelt werden, wenn sie mit sicherer elektronischer Signatur erstellt werden.
22.3. Terminverlust
Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen zu leisten hat, gilt als
vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch
aus-ständige Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.
Bei Verbrauchergeschäften gilt die obige Regelung sinngemäß, soweit wir unsere Leistung
vollständig erbracht haben, auch nur eine rückständige Leistung des Kunden mindestens
sechs Wochen fällig ist, und wenn wir den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von
zumindest zwei Wochen unter Androhung des Terminsverlustes gemahnt haben.
22.4. Verzugszinsen bei Kreditgeschäften mit Verbrauchern
Bei Kreditgeschäften mit Konsumenten belaufen sich die Verzugszinsen auf den für die
vertragsgemäße Zahlung vereinbarten Zinssatz zuzüglich 5 Prozentpunkte per anno.